Europäisches Markenamt — Office for Harmonization in the Internal Market (Trade Marks and Design), Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM); auf der Grundlage der ⇡ GemeinschaftsmarkenVO vom 20.12.1993 (EG VO Nr. 40/94) in Alicante (Spanien) errichtetes… … Lexikon der Economics
Prioritätsrecht — I. Allgemein:Recht des Anmelders oder Hinterlegers eines ⇡ gewerblichen Schutzrechts, den Prioritätstag einer früheren Anmeldung für eine Nachanmeldung in Anspruch zu nehmen und so zwar nicht die Laufzeit des Schutzrechts an den Anmeldetag der… … Lexikon der Economics
Gemeinschaftsmarke — ⇡ gewerbliches Schutzrecht, das auf der Grundlage der ⇡ GemeinschaftsmarkenVO der EU beim ⇡ Europäischen Markenamt angemeldet und von diesem eingetragen werden kann, einheitlich in der EU gilt, nur für die gesamte Gemeinschaft eingetragen und… … Lexikon der Economics
Marke — I. Marketing:1. Begriff: Ein Objekt (Produkt, Dienstleistung, Institution, etc.) mit zusätzlich hinzugefügten Eigenschaften (z.B. in Form von spezieller Kommunikation, Services, technischen Innovationen, etc.), die dafür sorgen, dass sich dieses… … Lexikon der Economics
Protokoll zum Madrider Markenabkommen — am 27.6.1989 geschlossener multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der eine Verbindung zwischen dem ⇡ Madrider Markenabkommen und der ⇡ GemeinschaftsmarkenVO der EU schaffen soll. Der Vertrag ist am 1.12.1995 mit der Ratifikation durch Spanien … Lexikon der Economics